Alles über das IOSS-Verfahren
Inhaltsübersicht
Seit dem 1. Juli 2021 gilt die EU-Umsatzsteuerreform und mit ihr das Import One-Stop-Shop (IOSS) Verfahren. Dieses Verfahren ist ein zentrales Element der Reform und soll Online-Händlern den Handel mit Kunden in der EU aus Drittländern erleichtern. Doch wie funktioniert das IOSS genau und wer kann es nutzen?
Was ist der IOSS?
Der Import One-Stop-Shop (IOSS) ist ein neues Verfahren im Rahmen der EU-Umsatzsteuerreform, welches sich speziell an Online-Händler richtet, die Waren aus einem Drittland direkt an Endkunden in die EU verkaufen. Mit dem IOSS können Händler die Umsatzsteuer direkt über eine digitale Plattform abführen und müssen nicht mehr auf die Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze zurückgreifen.
Wer kann den IOSS nutzen?
Der IOSS kann von Online-Händlern genutzt werden, die ihre Waren aus einem Drittland direkt an Endkunden in die EU verkaufen. Dabei gibt es vier Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen: Erstens muss die Lieferung an einen privaten Endkunden erfolgen, zweitens muss der Transport der Ware in einem Drittland beginnen und in einem EU-Staat enden, drittens darf der Sachwert der Sendung maximal 150 Euro betragen und viertens muss der Online-Händler für den IOSS registriert sein.
Händler mit eigenem Lager in einem Drittland außerhalb der EU oder komplett in einem Drittland ansässige Händler, wie zum Beispiel in der Schweiz, die Waren in die EU verkaufen, können den IOSS nutzen. Online-Händler mit Sitz innerhalb der EU, die ihre Ware in Großmengen vom Hersteller oder Zwischenhändler aus einem Drittland zunächst in ein Lager innerhalb eines EU-Landes importieren, können den IOSS hingegen nicht nutzen.
Wie funktioniert der IOSS?
Der IOSS ist eine digitale Plattform, die in Deutschland vom Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellt wird. Bei der Registrierung für das Verfahren wird dem Händler eine IOSS-Nummer zugeteilt, mit der er seine Umsatzsteuerschuld direkt über diese Plattform zentral für alle Fernverkäufe von höchstens 150 Euro aus dem Drittland begleichen kann. Die vereinnahmte Umsatzsteuer wird dann direkt vom Bundeszentralamt für Steuern an die weiteren Mitgliedsstaaten verteilt.
Wie melde ich mich beim IOSS an?
Händler, die Waren aus einem Drittland importieren und ihren Sitz in der EU haben, registrieren sich mit ihrem jeweiligen Sitzstaat. Händler aus Drittstaaten, die in der EU verkaufen, können im Prinzip frei wählen, in welchem EU-Staat sie sich registrieren lassen wollen, müssen sich hier gegebenenfalls nur einen gesetzlichen Vertreter suchen.
Was beinhaltet eine IOSS-Meldung?
IOSS-Meldungen können über das Portal „Mein BOB“ des Bundeszentralamts für Steuern abgegeben werden und müssen grundsätzlich folgende Infos enthalten: Land des Verbrauchs, Umsatzsteuer-Typ, Standard- oder reduzierter Steuersatz, der im Bestimmungsland angewandte Steuersatz, Nettobetrag im jeweiligen Bestimmungsland und der gesamte Umsatz- und Steuerbetrag. Es ist zu beachten, dass das IOSS nur für Verkäufe mit einem Sachwert von maximal 150 Euro genutzt werden kann und die zu leistende Umsatzsteuer im Empfangsland entrichtet wird.
Was passiert mit Lieferungen über 150 Euro?
Für Sendungen mit einem Wert über 150 Euro kann das IOSS-Verfahren nicht genutzt werden. Hier gilt weiterhin die alte Regelung und es fällt die Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze zum jeweiligen EU-Staat an.
Besonderheiten und Checkliste für Händler
Es ist zu beachten, dass das IOSS-Verfahren nicht für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Kaffee oder Tabak genutzt werden kann.